Honda CB 500F
KLASSE A 2
Beschreibung:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zur Leermasse 0,2 kW/kg nicht übersteigt und die Leistung nicht von einer ursprünglichen Motorleistung von mehr als 70 kW abgeleitet ist. Klasse A2 beinhaltet die Klassen A1, AM, L.
Mindestalter:
- 18 Jahre
- Prüfung: Theoretische Prüfung
- Ja, bei direktem Erwerb oder der Bewerber die Klasse A1 noch keine zwei Jahre besitzt
- Nein, bei Aufstieg von der Klasse A1 auf Klasse A2, wenn der Bewerber die Klasse A1 bereits zwei Jahre besitzt.
- Prüfung: Praktische Prüfung - Ja
- Ausbildung: Theoretische Ausbildung
- Ja, bei direktem Erwerb oder der Bewerber die Klasse A1 noch keine zwei Jahre besitzt
- Nein, bei Aufstieg von der Klasse A1 auf die Klasse A2, wenn der Bewerber die Klasse A1 bereits zwei Jahre besitzt.
- Vorbesitz: nein, bei Aufstiegsprüfung Klasse A1
Theoretische Ausbildung:
- Bei Ersterwerb: 12 Doppelstunden Grundunterricht, 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
- Bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundunterricht, 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung:
- Übungsstunden: Die Anzahl der Übungsstunden sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie richten sich je nach Begabung (psychomotorisches Lernen), Vorkenntnissen sowie dem technischen Verständnis eines jeden Bewerbers.
- Sonderfahrten: 5 x Überland; 4 x Autobahn; 3 x Dämmerung/ Dunkelheit
- Bei Vorbesitz der Klasse A1, noch keine zwei Jahre: 3 x Überland; 2 x Autobahn; 1 x Dämmerung/ Dunkelheit
Fahrstunden immer zu je 45 Minuten
Honda CB 650 F
KLASSE A
Beschreibung:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW. Klasse A beinhaltet die Klassen A2, A1, AM, L.
Mindestalter:
- 24 Jahre (für Krafträder bei direktem Zugang)
- 21 Jahre ( für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW)
- 20 Jahre (für Krafträder bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren)
- Prüfung: Theoretische Prüfung
- Ja, bei direktem Erwerb
- Nein, bei Aufstieg von der Klasse A2 auf Klasse A, wenn der Bewerber die Klasse A2 bereits zwei Jahre besitzt.
- Prüfung: Praktische Prüfung - Ja
- Ausbildung: Theoretische Ausbildung
- Ja, bei direktem Erwerb
- Nein, bei Aufstieg von der Klasse A2 auf die Klasse A, wenn der Bewerber die Klasse A2 bereits zwei Jahre besitzt.
- Vorbesitz: nein, bei Aufstiegsprüfung Klasse A2
Theoretische Ausbildung:
- Bei Ersterwerb: 12 Doppelstunden Grundunterricht, 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
- Bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundunterricht, 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung:
- Übungsstunden: Die Anzahl der Übungsstunden sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie richten sich je nach Begabung (psychomotorisches Lernen), Vorkenntnissen sowie dem technischen Verständnis eines jeden Bewerbers.
- Sonderfahrten: 5 x Überland; 4 x Autobahn; 3 x Dämmerung/ Dunkelheit
- Bei Vorbesitz der Klasse A2, noch keine zwei Jahre: 3 x Überland; 2 x Autobahn; 1 x Dämmerung/ Dunkelheit
Fahrstunden immer zu je 45 Minuten
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